Ein neuer Kaminofen ist eine Entscheidung fürs Wohlfühlen – und eine, bei der ein Fachmann früh mitreden sollte: Ihr Bezirksschornsteinfeger. Wer ihn schon vor dem Kauf einbezieht, erspart sich später teure Überraschungen. Wir erklären, warum das so wichtig ist und wie die Abstimmung Schritt für Schritt abläuft.
Warum der Schornsteinfeger vor dem Kauf ins Boot gehört
Jeder neue Kaminofen muss vor der ersten Inbetriebnahme vom zuständigen, bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden – das ist keine Formsache, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Abnahme darf der Ofen nicht betrieben werden, und im Schadensfall kann sogar der Versicherungsschutz entfallen.
Deshalb raten Fachbetriebe und Innungen einhellig: Sprechen Sie mit Ihrem Schornsteinfeger bevor Sie sich für ein konkretes Modell entscheiden – nicht erst danach. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wunschofen zu Schornstein und Aufstellraum passt und die Abnahme später reibungslos gelingt.
Der richtige Ansprechpartner
Für die Abnahme ist ausschließlich der amtlich bestellte Bezirksschornsteinfeger zuständig – nicht ein frei gewählter Betrieb, der bei Ihnen kehrt. Wissen Sie nicht, wer für Ihre Adresse zuständig ist? Über die Suche des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks bzw. Ihres Landesinnungsverbands finden Sie den passenden Ansprechpartner.
Gut zu wissen: Viele Schornsteinfeger bieten die Erstberatung vor dem Kauf kostenlos oder zu geringen Kosten an. Ein kurzer Anruf lohnt sich fast immer.
So läuft die Abstimmung ab
Noch bevor ein konkretes Modell feststeht – er ist Ihr erster Ansprechpartner rund um den Kaminofen.
Er begutachtet Schornstein und Aufstellraum und sagt Ihnen, ob und welche Anpassungen nötig sind.
Leistungsbereich, Zug und Verbrennungsluft geben den Rahmen vor, in dem sich das neue Gerät bewegen muss.
Erst jetzt fällt die Kaufentscheidung – abgestimmt auf die Rückmeldung des Schornsteinfegers. Hier beraten wir Sie gerne.
Vor der Inbetriebnahme wird der Ofen beim Schornsteinfeger angezeigt und nach dem Einbau offiziell abgenommen.
Das prüft der Schornsteinfeger
- — Schornstein-Eignung: Querschnitt, Höhe, Zug und Dichtheit – und ob der Kamin für einen Holzofen geeignet ist oder saniert werden muss (z. B. Edelstahl- oder Keramik-Innenrohr).
- — Belegung: Einfach- oder Mehrfachbelegung des Schornsteins – Letztere stellt zusätzliche Anforderungen an den Ofen.
- — Verbrennungsluft: Ausreichende Frischluftversorgung – besonders wichtig bei Lüftungsanlagen, Dunstabzug oder gut gedämmten Neubauten (oft raumluftunabhängiger Betrieb nötig).
- — Brandschutz: Abstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sowie ein geeigneter, nicht brennbarer Untergrund (Bodenplatte aus Stahl oder Glas).
- — Emissionswerte: Einhaltung der Grenzwerte nach 1. BImSchV (Stufe 2) – die Herstellerbescheinigung dazu liegt dem Gerät bei und wird zur Abnahme benötigt.
Abnahme – grünes Licht für Ihr Feuer
Nach der Montage kommt der Bezirksschornsteinfeger zur offiziellen Abnahme: Er prüft den ordnungsgemäßen Anschluss, die Abstände und den Zug und stellt Ihnen den Feuerstättenbescheid aus. Erst mit diesem Dokument darf der Ofen in Betrieb gehen.
Bewahren Sie den Bescheid gut auf – Sie benötigen ihn gegenüber Behörden und Ihrer Versicherung. Auch danach bleibt der Schornsteinfeger Ihr Ansprechpartner: Kehren, Feuerstättenschau und regelmäßige Kontrollen gehören zum sicheren Betrieb dazu.
Fazit: erst fragen, dann kaufen
Der kurze Anruf beim Bezirksschornsteinfeger vor dem Kauf ist der einfachste Weg zu einem Kaminofen, der sicher läuft und problemlos abgenommen wird. Und den passenden Ofen dazu? Den finden Sie gemeinsam mit uns – wir stellen Ihnen alle technischen Unterlagen bereit, die Sie für die Abstimmung brauchen.
Wir beraten Sie persönlich
Sie planen einen neuen Kaminofen und möchten sichergehen, dass alles passt? Sprechen Sie mit uns – online im Shop oder persönlich in unserem Showroom in Putzbrunn bei München.